Rund um CORONA
- Hygieneregeln des LCG WB
- 18. Eindämmungs-VO
- RahmenHygienePlan Schule
- Regelungen zu Schulfahrten
- Aktuelle Informationen des Bildungsministeriums
- Schulleiterbrief des MB - Schulbetrieb ab dem 04.04.2022
- Aktuelle Informationen des LK WB (Rechts-VO und Quarantäne-VO)
- Zahlen und Grafiken
Ab dem 24.04.2022 gilt:
- Es findet Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler statt!
- Ab dem 04.04.2022 entfällt die Maskenpflicht. Selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte und Angestellte freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach einem Infektionsfall in einer Klasse / Lerngruppe wird das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für fünf Tage empfohlen.
- Ab dem 24.04.2022 entfällt die allgemeine Testpflicht an den Schulen.
- Bei positivem PCR-Test reicht der normale Entschuldigungsvordruck! Das Sekretariat des LCG WB ist nur eingeschränkt telefonisch erreichbar! Nutzen Sie den Anrufbeantworter oder senden Sie eine E-Mail (bitte nicht für Entschuldigungen!!).
- Die Einverständniserklärung zur Selbsttestung gilt bis auf Widerruf!
- Hinweis für Quarantänefälle: Ihre Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg!
E-Mail: infektionsschutz@landkreis-wittenberg.de oder Bürgertelefon: 03491 479479