Allgemeine Informationen

TimeTable_2019-18-02Stundenzeiten am LCG WB

Ab 18. Februar 2019 treten auf Grund veränderter Busfahrzeiten veränderte Stundenzeiten in Kraft. Informationen zu den Busfahrplänen werden
hier durch die VETTER GmbH veröffentlicht.

Wir prüfen im II. Schulhalbjahr 2018/19, ob es noch weitere Veränderungen am Zeitregime geben muss.

Von 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr ist Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler. In der Zeit von 12:40 Uhr bis 13:00 Uhr haben nur Schülerinnen und Schüler mit gültiger Essenmarke Zutritt zur Mensa. Wurde die Essenmarke vergessen, muss der Schüler bis zum Ende der Essenausgabe warten. Der Kantinenbetrieb ruht während dieser Zeit.


Grundsätze der Bewertung

Die Bewertung von Schülerleistungen erfolgt nach:

  1. dem Leistungsbewertungserlass
  2. der Oberstufenverordnung (OVO)
  3. den Beschlüssen der Fachkonferenzen des LCG WB vom 17.10.2012 (incl. der Anpassungen durch die GK)
  4. den Beschlüssen der Fachschaften

Im Leistungsbewertungserlass regelt der Gesetzgeber die Grundlagen der Leistungsbewertung an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt. Neben den Arten der Leistungserhebungen, der Noten- oder Punktevergabe, den Kopfnoten, den Leistungen unter besonderen Bedingungen, werden hier auch die Spannweiten der Noten vorgeschlagen, bzw. die der Notenpunkte festgelegt.
Die Oberstufenverordnung regelt das Verfahren des Abiturs.
In den Beschlüssen der Fachkonferenzen findet man die Festlegungen über die Anzahl, Dauer und Gewichtung der Klassenarbeiten und Klausuren.
Besondere Beschlüsse der Fachschaften oder einzelner Fachlehrer werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres durch die jeweiligen Fachlehrer bekanntgegeben.


Verwendete Lehrbücher / Schulbuchzettel

Hinweise zur Lehrmittelkostenentlastung

Antrag verminderte Leistungsgebühr

Hier finden Sie / findet ihr die aktuellen Schulbuchzettel:

Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Klasse 11 Klasse 12

Lehrpläne

Alle aktuellen Informationen zum Thema neue Lehrpläne finden Sie HIER!


 Fremdsprachenangebot

  • Englisch ab Klasse 5
  • Latein ab Klasse 7
  • Französisch ab Klasse 7
  • Spanisch ab Klasse 9 (dann mind. zwei Schuljahre)
  • Russisch ab Klasse 9 (dann mind. zwei Schuljahre)

Download Wahlbogen für die II. Pflichtfremdsprache


Wahlpflichtkurse in Klasse 9 und 10

  • Spanisch ab Klasse 9
  • Russisch ab Klasse 9
  • Moderne Medienwelten in Klasse 9
  • Rechtskunde ab Klasse 9
  • Wirtschaftslehre ab Klasse 9
  • Informatik in Klasse 10

Kursangebot in Klassen 11 und 12

Ab dem Schuljahr 2019/20 tritt eine neue Verordnung über die gymnasiale Oberstufe in Kraft! Erläuterungen zur Qualifikationsphase werden durch die Oberstufenkoordinatorin klassenweise in Klassenstufe 10 und in einer Elternversammlung im Frühjahr eines jeden Schuljahres für die Eltern der zehnten Klassen gegeben.

Für die Kursangebote in Klassen 10, 11 und 12 gilt: Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fach- und Kursangebot besteht nicht!

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 und für die Verstzung von Klassenstufe 10 nach Klassenstufe 11 gilt die Oberstufenverordnung (OVO)


Sportkursangebot für die Klassen 11-12

  • Schwimmen, Geräteturnen, Gymnastik/Tanz, Judo, Leichtathletik, Volleyball
  • Basketball, Fußball, Handball, Tennis, Badminton, Ski alpin, Tischtennis
  • gesundheitsorientierte Fitness

Schulabschlüsse am LCG

Nach § 6 Schulgesetz LSA – Ziele des Gymnasiums - vermittelt das Gymnasium eine vertiefte allgemeine Bildung die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen und schließt im 12. Schuljahrgang mit dem Abitur ab.

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler das Gymnasium vorzeitig verlassen, so erreicht er mit der erfolgreichen Versetzung von Klasse 9 nach Klasse 10

  • einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss

und mit der Versetzung von Klasse 10 nach Klasse 11

  • einen dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss.

Bei einer Verweildauer von mindestens zwei Kurshalbjahren in der Qualifikationsphase kann der schulische Teil der Fachhochschulreife nach entsprechender Antragstellung zuerkannt werden.


Begabtenförderung und Förderunterricht

Begabtenförderung und Förderunterricht richten wir nach den personellen Möglichkeiten und in individueller persönlicher Absprache mit den einzelnen Fachlehrern oder in Absprache mit der Schulleitung (Frau von der Weide/Herr Fochmann) temporär ein. Das dafür vom LSA zur Verfügung gestellte Stundenkontigent beträgt nur knapp zehn Studen pro Woche. Diese werden, da aus dem gleichen Kontigent abzudecken, von den Schularbeitsgemeinschaften in Anspruch genommen.

In den Klassenstufen 5 und 6 versuchen wir vor allem das Fach Deutsch zu unterstützen, in den anderen Kernfächern helfen zeitweilig die Fachlehrerinnen und -lehrer der Klassen. In den oberen Klassen haben sich Lernpartnerschaften "Schüler helfen Schüler" bewährt. Hier unterstützt der Schülerrat unseres Gymnasiums bei der Vermittlung.

Begabte und interessierte Schülerinnen und Schülern erhalten über die Fachschaftsleiter (stehen auf der Homepage des jeweiliegn Faches) Informationen über Wettbewerbe und Schülerakademien des Landes. Das Hauptmenü "SCHÜLER" unserer Homepage bietet ebenfalls eine Vielzahl von Informationen.