Private Tablets-Hinweise

TabeltSehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerin, lieber Schüler,

wir gestatten auf formlosen schriftlichen Antrag hin die Offline-Nutzung eines privaten Tablets - bring your own device (BYOD) - für die Aufzeichnungen im Unterricht mit einem systemeigenen Pencil. Der Antrag soll den Typ und die Seriennummer (IMEI) des Gerätes enthalten. Da es sich um private Tablets handelt ist es dem Nutzer überlassen, welche Software er für seine Aufzeichnungen mit einem systemeigenen Pencil benutzt.

Die Schule schließt jede Haftung für das private Tablet aus grundsätzlichen Erwägungen heraus aus! Die Nutzung in der Schule erfolgt vollständig auf eigenes Risiko! Möglichkeiten zum Aufladen der privaten Tablets werden nicht bereitgestellt.

Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesem selbst, zu unterschreiben und im Sekretariat abzugeben.

Die Sorgeberechtigten, bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erhalten zeitnah eine Antwort der Schulleitung mit ausführliche Anweisungen zum Umgang mit dem privaten Tablet. Dieses Schreiben ist den unterrichtenden Fachlehrerinnen und Fachlehrern zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorabnutzung des privaten Tablets im Unterricht ist unzulässig.

Schulleitung
LCG WB