„Recht zu haben ist nicht schwer. Recht zu kriegen dagegen sehr.“
(Stand: 25.08.2011)

  • Wieso ist es leichter, Recht zu haben, als es zu bekommen?
  • Was ist Recht überhaupt?
  • Gilt dieser Ausspruch immer und für alle Menschen?
  • Ist er zeitlos und unveränderlich?
  • Brauchen wir überhaupt so etwas wie Recht?
  • Woher kommt das Recht?
  • Wie entsteht Recht?
  • ...

Diese und andere Fragen sind Gegenstand des Wahlpflichtkurses „Rechtskunde“.

„Das Wahlpflichtfach Rechtskunde soll in enger Beziehung zu anderen Fächern absichern, dass Schülerinnen und Schüler eine an sittlich-moralischen Grundsätzen anknüpfende breite rechtliche Orientierung erhalten, durch die sie unsere Gesellschaft mit ihren differenzierten Strukturen und Gestaltungsräumen besser erfassen und ihre Lebenswelt unter den Prämissen Mündigkeit, Selbstständigkeit und soziale Verantwortung aktiv ausgestalten können.“ (RRL „Rechtskunde Gymnasium“ Magdeburg 2003, S. 7)


Fakten zur „Rechtskunde“ am LUCAS-CRANACH-GYMNASIUM

  • Rechtskunde kann ab der 9. bis zur 12. Klasse als Wahlpflichtkurs belegt werden.
  • In Rechtskunde kann eine mündliche Abiturprüfung absolviert werden.
  • Dafür ist eine dreijährige durchgängige Belegung ab Klasse 10 erforderlich.
  • Rechtskunde gehört zum Fachbereich "Gesellschaftswissenschaften".
  • Fachlehrer für Rechtskunde ist Herr Fuchs.
  • Gegenwärtig gibt es am Lucas-Cranach-Gymnasium „Rechtskundekurse“ in den Klassenstufen 10 und 11.
  • Rechtskunde wird zweistündig pro Woche als Doppelstunde unterrichtet.
  • Pro Halbjahr bis Klasse 10 bzw. Kurs 11 und 12 wird eine Klassenarbeit (45 min 25% Gesamtnotenanteil) bzw. Klausur (90 min 40% Gesamtnotenanteil) geschrieben.
  • Die Inhalte des Unterrichts orientieren sich an den Rechtsinteressen der Kursteilnehmer, die aus den Rahmenrichtlinien von diesen ausgewählt werden.
  • Rechtskunde bietet eine Palette von A bis Z, d. h. von Adoption, Arbeitsrecht, über Einkauf, Ferienarbeit, Urheberrecht bis hin zu Zivildienst, Zollbestimmungen oder Zuschlagstoffen in Lebensmitteln.
  • Im Rahmen des Unterrichts sind Gerichtsbesuche vorgesehen.
  • Im Unterricht verwendet werden die beiden Bände "Rechtskunde" vom Auer-Verlag.
  • Als Literaturtipp werden "Pocket Recht" und der "Jugendrechtsberater", zu beziehen über http://www.bpb.de, empfohlen.
  • Aktuelle Gesetzestexte können unter http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
  • Ein Schülerwettbewerb in Rechtskunde ist "alles rechtens".

Ausgestattet mit rechtlichem Wissen und Können dürfte es dann keine Schwierigkeiten bereiten form- und fristgerecht nachfolgende Aussagen korrekt zu ergänzen.

  • Recht ist ein vielschichtiger komplexer Begriff, weil ...
  • Recht ist für das Zusammenleben der Menschen notwendig, weil ...
  • Eine Rechtsordnung umfasst sowohl Rechts- wie auch Sozialnormen, weil ...
  • Recht ist veränderbar, weil ...
  • Recht wird immer komplizierter, weil ...
  • Recht strebt nach Gerechtigkeit, weil ...
  • Rechtsbewusstsein und Rechtsnormen sind nicht dasselbe, weil ...
  • Der Rechtsweg ist ein aufwendiger Weg, weil ...
  • Das Recht ist von der Gesellschaft abhängig, weil ...
  • Recht und Macht bedingen einander, weil ...
  • ...

Sollten mehr Informationen zur "Rechtskunde" benötigt werden, scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen.

K. Fuchs
FL Rechtskunde